Zweite positive Patententscheidung für CureVac

Das Europäisches Patentamt hat den im Dezember 2023 von BioNTech SE, Pfizer Inc., und anderen eingelegten Einspruch gegen die Gültigkeit des europäischen CureVac-Patents EP 4 023 755 B1 weitestgehend zurückgewiesen und hält auch dieses Patent in geänderter Form aufrecht. Die erste Gültigkeitsentscheidung zugunsten von CureVac traf das EPA im März 2025 .

ANZEIGE

SIE MÖCHTEN KEINE INFORMATION VERPASSEN?

Abonnieren Sie hier unseren Newsletter